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Bildungsgänge

[links|Die Helene-Fernau-Horn-Schule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache (SBBZ Sprache). Der Förderschwerpunkt Sprache ist einer der acht baden-württembergischen Förderschwerpunkte.

Als SBBZ Sprache ermöglicht die HFH es den Schüler/innen, ihren Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Schwerpunkt Sprache) einzulösen. Dieser wird vom Staatlichen Schulamt auf Grundlage eines Gutachtens festgestellt, das von Sonderschullehrer/innen im Rahmen eines ausführlichen diagnostischen Prozesses erstellt wird.

Die Schüler/innen lösen ihren Bildungsanspruch von Kl. 1-4 im Bildungsgang Grundschule und von Kl. 5-9 (10) im Bildungsgang Werkrealschule ein.

Als SBBZ Sprache versteht sich die HFH als Durchgangsschule. Der Schulbesuch ist für die Schüler/innen immer befristet. Alle 2 Jahre (ggf. auch jährlich) wird geprüft, ob der sonderpädagogische Bildungsanspruch noch gegeben ist bzw. ob die HFH weiterhin der richtige Lernort ist. Besteht kein Bildungsanspruch mehr, werden die Schüler/innen in die allgemeine Grundschule bzw. Sekundarschule umgeschult. Dies geschieht nach Klasse 2, nach Klasse 4 und nach Klasse 6 bei jeweils ca. 40 Prozent der Schüler/innen. Wenn noch ein Bildungsanspruch (Schwerpunkt Sprache) besteht, werden die Eltern darüber informiert, dass auch eine Beschulung in einem inklusiven Modell möglich ist.


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