QB 1 Unterricht / QB 2 Professionalität der Lehrkräfte / QB 3 Schulführung und Schulmanagement / QB 4 Gestaltung des Schullebens / QB 5 Inner- und außerschulische Partnerschaften
QB 3 Schulführung und Schulmanagement
Leitung und Organisation der Schule
SchulleitungDie Schulleitung bilden der Schulleiter Michael Hirn (Sonderschulrektor), der stellvertrende Schulleiter Thomas Raith (Sonderschulkonrektor) sowie der Leiter der Außenstelle Vaihingen Dirk Wollenweber (Sonderschulkonrektor). Wir verstehen uns als Schulleitungsteam, in dem jeder einerseits klar definierte Aufgaben hat, wir Wert auf ein hohes Maß an Austausch und Informationsfluss legen. So können bei Bedarf auch Aufgaben aus dem jeweils anderen Bereich übernommen werden. Regelmäßige Besprechungen dienen dem Austausch und der Beratung, sowie der aktuellen Aufgabenverteilung. Die langfristige Aufgabenverteilung wird zu Beginn eines jeden Schuljahres gemeinsam festgelegt.
Der Schulleiter nimmt die Termine und Veranstaltungen mit Schulamt und Schulträger wahr. Im Vertretungsfall übernimmt ein Konrektor diese Aufgabe. Die Überlegung, als Team Termine wahrzunehmen und so eventuell effektiver zu arbeiten, auch als Team vernetzt zu sein, verwarfen wir zugunsten einer ökonomischen Arbeitsteilung. Bei wichtigen Terminen mit Vertretern des Schulverwaltungsamtes, z.B. Generalsanierung, Neueinrichtung von Räumen o.ä. sind wir als Team dabei. Auch Konfliktgespräche mit einzelnen Kolleg/innen oder Teams, deren Verlauf sich schwierig gestalten könnte, führen wir im Team. Wenn Lehrer/innen es wünschen, nimmt die Schulleitung an potentiell schwierigen Elterngesprächen teil. Die Feedbackgespräche mit dem Kollegium führen wir auch gemeinsam.
In der Regel ist jemand von der Schulleitung während der Unterrichtszeit im Hause. Offene Türen im Rektorat und Konrektorat ermöglichen Lehrer/innen und Schüler/innen eine rasche Klärung von Anfragen und Problemen.
Der Leiter der Außenstelle ist für alle organisatorischen Abläufe sowie die Personalführung dort zuständig. Wenn erforderlich bezieht er den Schulleiter mit ein (vgl. Stellenprofil).
Zur Leitung der Schule gehört neben der Steuergruppe (siehe PB Gruppen) auch der Leiter der Beratungsstelle Helmut Hirstein.
Auch die Sekretärinnen leisten einen unschätzbaren Beitrag für das Funktionieren der Schule.
Arbeit in Gruppen, Verantwortungsbereiche
Zahlreiche Aufgaben werden in verschiedenen Gruppen erledigt. Die Strukturen der Zusammenarbeit sind in einem Organigramm festgelegt. Wer im aktuellen Schuljahr für welche Bereiche verantwortlich ist ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. (siehe PB Gruppen)
Die Schulleitung stellt gemeinsam mit dem Kollegium sicher, dass alle Kolleg/innen über die notwendigen Informationen verfügt. (siehe PB Infofluss)
Organisation des Schuljahrs, Termine
Die Schulleitung erstellt zu Beginn des Schuljahrs einen Terminplan. Er wird fortlaufend aktualisiert. Die Kolleg/innen erhalten ihn regelmäßig per Email. Neue Termine sind jeweils kursiv gekennzeichnet. Ein aktueller Terminplan wird am schwarzen Brett im Lehrerzimmer ausgehängt. (siehe Termine)
Außenstelle Vaihingen
Die Außenstelle Vaihingen untersteht bezüglich Führung und Management der Schulleitung der gesamten Schule (siehe dort). Eine gewisse Eigenständigkeit bei pädagogischen wie organisatorischen Prozessen hat sich im Laufe der Jahre als notwendig und produktiv erwiesen. In diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Aufgaben der Schulleitung auf den Leiter der Außenstelle übertragen. Art und Umfang der Delegation von Führungsaufgaben ist im Stellenprofil des Leiters der Außenstelle festgelegt.Vorstellung zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
Die HFH befindet sich in einem kontinuierlichen, bei Bedarf von externen Prozessbegleitern begleiteten Schulentwicklungsprozess. Einen Schub für diesen Prozess gaben die neuen Bildungspläne für die Grundschule bzw. für die Hauptschule 2004. Im Zuge der Implementierung dieser Bildungspläne wurde das Schulprofil erstellt sowie die Schulcurriculae entwickelt.In den vergangenen Jahren hat sich auch die schulinterne Kommunikations- und Arbeitsstruktur (Konferenzstrukturen, Personalentwicklungsverfahren, Informationsstrukturen, Teamstrukturen; Strukturen der Qualitätssicherung usw.) entwickelt.
Ein weiterer Baustein der Schulentwicklung war die Implementierung des Bildungsplanes der Schulen für Sprachbehinderte seit 2010. In diesem Kontext wurde das Schwerpunktthema „Umgang mit Konflikten“ bearbeitet. Dabei wurde das Programm „Faustlos“ in der Grundschulstufe Freiberg sowie die Programme „Erwachsen werden“ und „Mobbingfreie Schule“ in der Hauptschulstufe etabliert. Die Außenstelle Vaihingen praktiziert schon seit Jahren ein Präventions- und Interventionskonzept im Rahmen der „Gewaltfreien Kommunikation“.
Außerdem wurden die Themen „Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB)“ sowie Leistungsbeurteilung behandelt und konzeptionell weiterentwickelt.
Ebenso wichtige Entwicklungsimpulse gehen kontinuierlich von der sonderpädagogischen Beratungsstelle, dem sonderpädagogischen Dienst und dem Bereich „Übergang zwischen Schule und Beruf“ aus. Das neue Arbeitsfeld „Inklusion“ ist ebenfalls der Ausgangspunkt vieler Entwicklungsprozesse.
Aus diesen Entwicklungen der letzten 10 Jahren haben sich die Grundstrukturen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums entwickelt, innerhalb derer sich kontinuierlich Entwicklungsschwerpunkte ergeben.
Die Schul- und Unterrichtsentwicklung an der HFH versteht sich als zirkulärer und ritualisierter Prozess, der in der Balance zwischen den Bedürfnissen der Schüler/innen und ihrer Eltern, der Potentiale und Ressourcen der pädagogischen Fachkräfte, den Anforderung des Gesamtsystems Schule und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen entsteht.
aktueller Schulentwicklungsschwerpunkt der HFH: Weiterentwicklung der HFH zu einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum
Dazu gehört:
- Entwicklung von inklusiven Projekten mit den allgemeinen Schulen
- Weiterentwicklung der Strukturen und Inhalte im Bereich Beratungsstelle / Frühförderung
- Vorbereitung der Fremdevaluation im Schuljahr 2013/14
- Stärkung von Demokratisierungsprozessen mit allen am Schulleben Beteiligten (z.B. Einrichtung von Vollversammlungen)
- Weiterentwicklung der SMV
- Verstärkte Angebote an die Eltern zur Mitarbeit und Qualifikation
- Weiterentwicklung der Ganztagesstrukturen der HFH
- Weiterentwicklung von Beratungs- und Förderkonzepten
- Weiterentwicklung der Leistungsfeststellung und -rückmeldung
Organigramm der Schule
siehe PB GruppenFormale Informations- und Kommunikationswege
siehe PB InfoflussAktuelle Infos werden per Email weitergegeben. Die Schulleitung erstellt aus Punkten, die längerfristig wichtig sind, das Informationspapier „Good-to-know“-Liste. Es wird den Kolleg/innen zum Schuljahresbeginn zugeschickt. Eine aktuelle Fassung finden die Kolleg/innen auf dem Tauschlaufwerk.
Formen der Kollegialen Zusammenarbeit
siehe QB 2 Professionalität der Lehrkräfte / Formen der innerschulischen KooperationRegelungen für Konferenzen und förmliche Konferenzen
Gesamtlehrerkonferenz (GLK)Die GLKs finden in der Regel am 1. Mittwoch im Monat von 14 bis ca. 16.30 Uhr statt. Vor der GLK wird von einer Gruppe von Kolleg/innen ein Buffet organisiert.
Sie enthalten während des Schuljahres in der Regel ausschließlich Schulentwicklungsfragestellungen, die dort entweder erarbeitet und diskutiert werden bzw. sind eine Austausch - und Infoplattform der Stufen. Ergebnisse aus der Arbeit in den Stufen werden dort abgestimmt. Fragestellungen, die sich daraus ergeben oder auch neue Aufgabenstellungen werden als Aufträge für die Stufensitzungen formuliert.
Die GLKs werden durch die Schulleitung und die Steuergruppe moderiert. Die Verantwortung für das Protokoll liegt bei der Schulleitung. Die GLKs werden von der Schulleitung gemeinsam mit der Steuergruppe geplant. Wenn Themen arbeitsteilig behandelt werden können, werden AGs gebildet.
Der 3. Mittwoch im Monat steht für Treffen weiterer schulischer Gruppen zur Verfügung.
Die Schulleitung legt zu Beginn des Schuljahrs Termine für die Stufenteams (Grundschule Freiberg, Hauptschulstufe, Außenstelle) fest.
Folgende inhaltliche und strukturelle Rhythmisierung kennzeichnen die Konferenzen im Schuljahr:
1. GLK im Schuljahr (letzter Freitag in den Sommerferien, Beginn 13 oder 14 Uhr)
- Schuljahreseröffnung
- Transparenz zur Schuljahresplanung (s. Link)
- wichtige Informationen
- Stundenplanung in den Teams
- Festlegung Aufsicht
- Festlegung von Terminen
- Besetzung der schulischen Gremien
- Beschlüsse: außerunterrichtliche Veranstaltungen/Etat
- Wahlen: Schulkonferenz/Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen
- Zuständigkeiten: Ersthelfer
- Geschäftsverteilungsplan
- Schuljahresplanung in der Stufe (Projekte, Feiern, außerunterrichtliche Veranstaltungen)
Folgende Punkte werden in der GLK bzw. in Arbeitsgruppen behandelt:
- Kollegiales Feedback: Festlegung der Gruppen und Arbeitsschwerpunkte (Oktober) (siehe PB)
- Anschaffungen aus dem Schuletat (Herbst / Frühjahr)
- Kollegiales Feedback: Auswertung und Rückmeldung an das Kollegium (Juni)
- Blick ins neue Schuljahr: Darstellung des aktuellen Planungsstandes (Juli)
- Informationen zum Schuljahresende (Juli)
Stufenkonferenzen
In den Stufenkonferenzen stehen aktuelle Fragestellungen der Stufen im Mittelpunkt. Hier werden
- gemeinsame Projekte entwickelt und deren Umsetzung geplant
- Fragestellungen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung einzelner Kinder und Jugendlichen kollegial bearbeitet
- organisatorische Fragen geklärt
- Fragestellungen und Aufgabenstellungen der GLK stufenbezogen bearbeitet und umgesetzt
- Fragestellungen an die GLK formuliert
In jeder Stufensitzung wird ein Protokoll erstellt, das an die Schulleitung und das Sekretariat geht. Jede Stufe wählt zu Beginn des Schuljahres einen Stufensprecher. Seine Aufgaben sind:
- Mitarbeit in Steuergruppe (siehe PB)
- Einladung zu Sitzungen
- Koordination der Tagesordnung
- Verantwortung für den Kommunikationsfluss in der Stufe, zwischen den Stufen und zur Schulleitung
Klassenkonferenzen
Klassenkonferenzen finden sowohl bedarfsorientiert als auch ritualisiert statt. Sie werden bei Bedarf vom Klassenlehrer bei entsprechenden pädagogischen Fragestellungen zu einzelnen Schülern einberufen. Bei anstehenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§90 SchG) beruft die Schulleitung entsprechend des Schulgesetzes eine Klassenkonferenz ein; bei als Sofortmaßnahme vollzogenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen findet in der Regel eine Klassenkonferenz statt, um über nachhaltige pädagogische Maßnahmen zu beraten.
Ritualisiert finden Klassenkonferenzen als „Entwicklungsgespräche“ am Ende des Schuljahres im Rahmen der Erstellung von den Zeugnissen statt.
Konferenzprotokolle und Beschlüsse
Konferenzprotokolle mit ggf. Beschlüssen gehen innerhalb einer Woche
- den jeweiligen Konferenzmitgliedern zu
- an die Schulleitung und das Sekretariat
- in den davor vorgesehenen Protokollordner
- werden auf dem Tauschlaufwerk abgelegt
Regelungen für das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht
Die Eltern bekommen regelmäßig (Einschulung, Elternabende) den Hinweis, ihre Kinder bei Krankheit unverzüglich zu entschuldigen.In der Regel rufen die Eltern im Sekretariat an, wenn ihr Kind nicht den Unterricht besuchen kann. Von dort wird die Meldung an die jeweiligen Klassenlehrer/innen weitergeleitet. Bei 1-2 Fehltagen können die Eltern das Kind per Telefon entschuldigen. Spätestens am 3. Tag muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
Wird ein Schüler im Laufe des Vormittags nicht entschuldigt, so ruft der Klassenlehrer / die Sekretärin die Eltern an und erkundigt sich nach dem Verbleib des Schülers. Kann das Fernbleiben nicht geklärt werden, so wird dies als unentschuldigter Fehltag notiert.
Bei mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen nehmen die Klassenlehrer/innen Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf und versuchen im Gespräch zu klären, warum das Kind den Unterricht nicht besuchen konnte und was der Hintergrund für die fehlende Entschuldigung war.
Bei Schüler/innen der Hauptschulstufe führen die Klassenlehrer/innen und bei Bedarf auch die Schulleitung Gespräche mit den Schüler/innen und versuchen mit diesen das Problem, das möglicherweise hinter dem „Schwänzen“ liegt, zu erfassen und Lösungen zu finden.
In Gesprächen wird den Eltern aufgezeigt, wo sie Hilfe bekommen können, wenn es mit ihrem Kind schwierig ist. Es wird immer auf die Schulbesuchsverordnung hingewiesen und klar gemacht, dass bei weiteren Verstößen die Fehltage ans Amt für Öffentliche Ordnung weitergegeben werden und ein Bußgeldverfahren erfolgen kann.
Das Bündnis für Erziehung in der Stadt Stuttgart sieht eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendamt, Gesundheitsamt und Polizei vor. Es gibt genaue Ablaufpläne mit Formularen und Briefvorlagen wie im Falle von Unterrichtsversäumnissen vorzugehen ist. Dieses Angebot wurde in einer GLK vorgestellt. Die entsprechenden Schriftstücke sind auf dem „Lehrer Tauschlaufwerk\Schwänzen\Bündnis für Erziehung - HFH“ verfügbar.
Wenn Kolleg/innen in den Elterngesprächen keine plausible Erklärung für das Fehlen der Schüler/innen bekommen und klar wird, dass das Kind Hilfe braucht, die Familie aber keinen Kontakt zum Jugendamt aufnehmen will, so wird das Jugendamt mit einem standardisierten Vordruck informiert.
Fehlt ein Kind nach diesen Elterngesprächen wiederum unentschuldigt, wird den Eltern in einem Brief mitgeteilt, dass die Information über die Fehltage an das Amt für Öffentliche Ordnung und ans Jugendamt weitergeleitet wird.
Regelungen und Vorgehensweisen bei Konflikten
Die HFH hat das Thema "Produktiver Umgang mit Konflikten" als Profilschwerpunkt gewählt. Die Programme Faustlos, Gewaltfreie Kommunikation (siehe PB Gewaltfreie Kommunikation) und Lions Quest sind Ausgangspunkte für vielfältiges Handeln bei Konflikten seitens der Schüler/innen. Wenn das Gelernte nicht ausreichend zu gewünschten Verhaltensänderungen führt, versuchen Lehrer/innen und Schulleitung gemeinsam, schnell Handlungsfähigkeit zu zeigen.Konflikte zwischen einzelnen Schülern oder Schülergruppen in der Klasse:
Konflikte werden in der Regel zeitnah mit allen Beteiligten geklärt. Die Klassen 5-9 halten regelmäßig einen Klassenrat ab (modifizierte Form). Bei beleidigenden Äußerungen oder sonstigem verletzendem Verhalten, auch körperlicher Gewalt oder Verstöße gegen die Schulordnung erfahren die SchülerInnen immer Konsequenzen.
Mögliche Konsequenzen sind je nach Regelverstoß ein stunden- oder tageweise Wechsel in eine andere Klasse, Ausschluss von außerunterrichtlichen Veranstaltungen oder Feiern, regelmäßige Reflexionsgespräche mit der Schulleitung, „Nachsitzen“, Hof sauber machen - nach Schulschluss.
Bei wiederholtem schweren Fehlverhalten oder Gefährdung oder gar Verletzung von MitschülerInnen wird nach Einberufung der Klassenkonferenz, in Fällen der Gefährdung auch als Sofortmaßnahme, von der Schulleiterin ein zeitweiliger Unterrichtsauschluss nach § 90 ausgesprochen und darüber das Jugendamt informiert. In den meisten Fällen sind die Mitarbeiter des Beratungszentrums (Jugendamt) schon mit den Klassenlehrer/innen in Kontakt, so dass über weitergehende Hilfen oder Maßnahmen schnell beraten werden kann.
In der Hauptschulvesammlung können Probleme geklärt werden, die die Schüler/innen der Hauptschulstufe betreffen.
Konflikte zwischen einzelnen Schülern oder Schülergruppen in der Pause auf dem Hof:
Erste Ansprechpartner in der Pause sind die beiden aufsichtsführenden Kolleg/innen.
Bei schwerwiegenden oder nicht schnell lösbaren Konflikten informieren die Aufsichtslehrer anschließend die entsprechenden Klassenlehrer/innen, damit diese informiert sind, mit welchen Problemen die Schüler/innen nach der Pause in den Unterricht kommen.
Verfahren und Regelungen zur Personalentwicklung
Beratungs- und Feedbackgespräche sind an der HFH sowohl ritualisiert wie bedarfsbezogen verankert.Gespräche mit Lehrer/innen, die neu an die Schule kommen:
Mit neuen Mitarbeiter/innen werden seitens der Schulleitung regelmäßig Gespräche geführt. Die Schulleitung trifft sich mit den neu eingestellten Lehrer/innen in den ersten beiden Dienstjahren 3-4 mal pro Jahr zu einem Gruppengespräch.
Bei den Einzel- und Gruppengesprächen werden z.B. folgende Punkte thematisiert:
- Informationspapier „Good-to-know“-Liste
- Transparenz Einarbeitungskonzept
- Transparenz Lehrauftragsgestaltung / Stundenplangestaltung
- Erfragen besonderer Kompetenzen
- Transparenz zur Feedbackstruktur (Kollegiales Feedback, Jahresgespräche, Angebot der Unterrichtsberatung durch die Schulleitung)
- Erste „Feedbackschleife“: „Was möchte ich der HFH rückmelden?“
- Bearbeitung anstehender Fragestellungen
- Klärung von Unterstützungs- und Fortbildungsbedarf
- ggf. Fragen und Klärungen zur Probezeit
Jahresgespräche
Die Schulleitung lädt alle Lehrer/innen in einem 2-Jahres-Rhythmus zu einem Feedbackgespräch ein. Bei Bedarf wird dieses Gespräch auch jährlich geführt. Die Schulleitung legt einen Zeitraum mit Terminvorschlägen für die Gespräche fest. Innerhalb dieses Zeitraums legen die Lehrer/innen einen Termin fest.
Folgende Schwerpunkte werden thematisiert:
- Arbeitsaufgaben
- Arbeitsumfeld
- Zusammenarbeit mit der Schulleitung
- Reflexion über Schulentwicklungsprozess
- Perspektiven (kurz- / mittel- / langfristig)
Beratungsgespräche im Rahmen von Dienstberichten enthalten auch grundsätzlich Bilanzierungen und Entwicklung bzw. Betrachtung von Perspektiven.
Grundsätzlich kann jede/r Mitarbeiter/in anlassbezogene Beratungsaufträge formulieren. In einem gemeinsamen Prozess werden dabei der genaue Bedarf und entsprechende Maßnahmen geklärt.
Bei Bedarf werden kurzfristig "ad-hoc-Gespräche" geführt.
Abläufe und Prozesse
QB 1 Unterricht / QB 2 Professionalität der Lehrkräfte / QB 3 Schulführung und Schulmanagement / QB 4 Gestaltung des Schullebens / QB 5 Inner- und außerschulische Partnerschaften