Abläufe und Prozesse
QB 1 Unterricht / QB 2 Professionalität der Lehrkräfte / QB 3 Schulführung und Schulmanagement / QB 4 Gestaltung des Schullebens / QB 5 Inner- und außerschulische Partnerschaften



QB 5 Inner- und außerschulische Partnerschaften


Inner- und außerschulische Partnerschaften an der Außenstelle Vaihingen

An der Außenstelle Vaihingen findet eine intensive Elternarbeit statt. Dies wird durch folgende verbindliche Maßnahmen gesichert:
  • Elterngespräche zur schulischen und persönlichen Entwicklung des Kindes und Austausch ( mindestens 2x jährlich oder weitere Gespräche nach Bedarf) mit Erstellung eines Förderplans und Dokumentation der Entwicklung und getroffener Vereinbarungen
  • Elternabende (2x jährlich)
  • Einschulungselternabend für Erstklasseltern vor dem Schulbeginn (siehe PB Einschulung)
  • Elternberatungsgruppe (siehe PB Elternberatung)

Die Außenstelle kooperiert mit anderen Schulen, Einrichtungen und Therapeuten in folgender Weise:
  • Kooperation mit der Pfaffenwaldgrundschule (Gemeinsame Nutzung der Turnhalle, jährlich stattfindendes gemeinsames Fußballturnier)
  • Kooperation mit Jugendamt und deren MitarbeiterInnen (Runder Tisch, Beratungsgespräche, Integrationshelfer)
  • Kooperation mit Schülerhorteinrichtungen eingeschulter SchülerInnen (Gegenseitige Besuche, Austausch im Rahmen eines runden Tisches oder telefonisch)
  • Austausch mit Ergotherapeuten und Logopäden zur Abklärung optimaler Förderung eingeschulter Kinder
  • Frühförderung und Stadtteilarbeit in Kindergärten
  • Screening (Voruntersuchung auffälliger Kinder zur Abklärung eventueller Lernorte)
  • Sonderpädagogischer Dienst im Rahmen der Kooperation

Es gibt an der Außenstelle sowohl innerschulische als auch außerschulische Patenschaften.
Innerschulisch: Jeder neu eingeschulte Schüler/in bekommt einen Klassenpaten und wird von diesem begleitet
Außerschulisch: Seit einigen Jahren unterstützt die Außenstelle eine Patenschaft für einen kolumbianischen Jungen. Dazu werden Klassen- und Schulaktionen sowie Spendenaufrufe an die Eltern initiiert, um die notwendigen Kosten zu decken.

An der Außenstelle gibt es die Möglichkeit eines Schnuppertages für zukünftige Schüler/innen und deren Eltern, aber auch interessierte Referendar/innen, Lehrer/innen anderer Schulen oder Erzieherinnen.

Frühförderung, Beratungsstelle

Der Arbeitsbereich Frühförderung an der Helene-Fernau-Horn-Schule Stuttgart (Übersicht: Angebote der Beratungsstelle / Frühförderung) umfasst:
  • Sprachstand des Kindes erfassen
  • Begleitung des Kindes, der Eltern, der Erzieher/innen
  • Sprachheilpädagogische Förderung, einschl. Prozessbegleitung
  • Vernetzung mit Therapeuten, Fachleuten, Ärzten etc.

Frühförderung im Haus (Umfang: 13 WoStd)
Derzeit durch:
Helmut Hirstein (Beratungsstellenleiter); Schwerpunkte: 3 ½ Jahre bis Einschulung; Mehrspachigkeit
Andrea Kimmig; Schwerpunkt: Frühe Frühförderung 20 Monate bis 3½ Jahre
(siehe PB Erstberatung)

Frühförderung im Stadtteil (Stadtteilarbeit), (Umfang 34 WoStd)
Derzeit durch 6 Kolleg/innen in 5-6 Stadtteilen
(siehe PB Kurzberatung)

Besondere Angebote

Arbeitsweise
  • wöchentliche Teambesprechungen (Hirstein, Kimmig)
  • ca. 5 Gesamtteam – Besprechungen pro Jahr
  • Teambesprechung mit benachbarten sonderpädagogischen Beratungsstellen (1 pro Jahr)
  • Konzept – Weiterentwicklung (Hirstein, Kimmig)
  • laufende Teilnahme an Fortbildungen

Sonderpädagogischer Dienst / Kooperation

Die Kooperation wird im Rahmen des Sonderpädagogischen Dienstes angeboten. Im Sonderpädagogischen Dienst arbeiten 5 Kolleginnen mit jeweils einem Deputat von 3 Stunden. Jede Kollegin ist für 2 Kooperationsverbünde der Stuttgarter Schulen zuständig. Alle allgemeinen Schulen Stuttgarts (inklusive Grundschulförderklassen) und andere Sonderschulen können sprachauffällige Kinder unserer Schule melden und einen Kooperationsauftrag formulieren. Dafür ist das (schriftliche) Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig. In der Regel erstellt die anfragende Schule vorab einen schriftlichen Bericht (päd. Bericht 1 bzw. Koop-Formular HFH-Schule) siehe Infobrief an die allgemeinen Schule; Koop-Vorlage HFH
Die zuständige Kooperationslehrkraft setzt sich daraufhin mit der Schule / der Lehrkraft in Verbindung und überprüft vor Ort das betreffende Kind bezüglich der Fragestellung. Diese Überprüfungen können formell aber auch informell sein.
In der Regel dienen sie der anschließenden Beratung der Lehrkraft und der Eltern. In einem Kooperationsbericht werden die Stärken und Schwächen des Schülers festgehalten und wichtige Förderschwerpunkte gesetzt. Praktikable Fördervorschläge werden den zuständigen Lehrer/innen und gegebenenfalls den Eltern erläutert. Additiv können auch andere Hilfen hinzugezogen werden, wie zum Beispiel Kooperationslehrer/innen einer anderen Sonderschulart, Therapeuten, Jugendamt, Ärzte, usw.
Die Kooperation hat einen präventiven Charakter. Durch die Beratung der Bezugspersonen und die direkte Arbeit mit dem Kind sollen alle möglichen Kapazitäten ausgeschöpft werden, damit der/die Schüler/in in seinem momentanen Lernumfeld unter verbesserten Bedingungen lernen und sich entwickeln kann.
Sollten diese Maßnahmen über einen längeren Zeitraum nicht greifen, kann im Rahmen der Kooperation auch geprüft werden, ob das Kind einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch hat und ggf. eine inklusive Beschulung oder eine Umschulung an die Schule für Sprachbehinderte in Frage kommt. Der Wechsel von Beratung zu Lernortklärung muss gegenüber den Eltern transparent gemacht werden.

Zusammenarbeit mit dem Schulkindergarten Abraxas

Der Schulkindergarten für Sprachbehinderte Kinder besteht aus vier Gruppen mit jeweils zehn Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren. Zwei Gruppen gibt es in S-Freiberg und zwei in S-Möhringen. Jede Gruppe wird von einer Fachlehrerin geleitet. Unterstützt werden sie von Praktikanten/innen im freiwilligen sozialen Jahr.
Sprachtherapeutische Förderung erhalten die Kinder durch Sonderschullehrerinnen der Helene-Fernau-Horn-Schule. Sie arbeiten dort mit acht Schulstunden pro Woche und Gruppe eng mit den Fachlehrerinnen zusammen. An den Team-Besprechungen nehmen sowohl die Fachlehrerinnen und Praktikanten/innen als auch die Sonderschullehrerinnen teil. Elternabende und Feste, z.B. Laternen- oder Sommerfest werden ebenso gemeinsam vorbereitet und veranstaltet. Auch Elterngespräche werden von den jeweiligen Fachlehrerinnen und Sonderschullehrerinnen gemeinsam geführt.
Die Sonderschullehrer/innen sind auch für die Begleitung des Übergangs in die Schule verantwortlich und verfassen gegebenenfalls einen Päd. Bericht 2 auf der Grundlage ihrer diagnostischen Erkenntnisse.

Screening von Einschulungskindern

Zum Screening kommen Kinder, die zur Einschulung im darauf folgenden Schuljahr anstehen. Sie werden von verschiedenen Einrichtungen bzw. Personen geschickt. In der Regel melden sich die Eltern beim Sekretariat, das einen Termin vereinbart. Manchmal melden sich auch die Institutionen, die mit den Kindern arbeiten im Auftrag der Eltern an der HFH.
Im Rahmen des Screenings soll die Frage geklärt werden, ob das Kind evtl. einen sonderpäd. Bildungsanspruch hat und eine Einschulung an die HFH-Schule oder eine inklusive Beschulung in Betracht kommen. Alternativ wird geprüft, ob an eine Zurückstellung, die Einschulung an der allgemeinen Schule oder an einer anderen Sonderschule zu denken ist. Im Sreening werden die Kinder informell in verschiedenen Bereichen ihrer Entwicklung überprüft und die Eltern aufgrund der ermittelten Beobachtungen beraten. Ggf. kommt es im Anschluss an das Screening zu einer umfassenderen Überprüfung im Rahmen eines Gutachtens (Pädagogischer Bericht 2).

Information für interessierte Kolleg/innen:
Ziel der Screening-Untersuchung ist eine begründete Einschätzung, ob das Kind einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch Sprache hat. Wenn das so eingeschätzt wird, erfolgt der Auftrag zu einer Gutachtenerstellung durch die Schulleitung. Ist dies nicht der Fall, werden die Erziehungsberechtigten entsprechend informiert. Tlw. findet auch eine Kontaktaufnahme zu anderen schulischen Einrichtungen statt (andere Sonderschulen, Grundschule, Grundschulförderklasse, ...)
Derzeit sind zwei Kolleginnen in der Stammschule und eine Kollegin in der Außenstelle im Screening tätig. In der Regel ist die Arbeit im Screening mit einer Anrechnungsstunde verbunden.
Organisatorisch melden sich die Eltern im Sekretariat. Dort haben die Screening-Kolleg/innen Zeitfenster für Termine hinterlegt, die vom Sekretariat vergeben werden. Die Kinder werden möglichst regional zugeteilt.
Zum Überprüfungstermin wird das Kind mit den erziehungsberechtigten Personen eingeladen. Es werden dafür ca. 90 Minuten benötigt (Überprüfung des Kindes und Beratung der Erziehungspersonen).
Die Überprüfungsergebnisse werden dokumentiert. Häufig muss zusätzlich Kontakt mit Vorschuleinrichtungen, Schulen, Therapeuten und Ärzten aufgenommen werden. In seltenen Fällen ist die Teilnahme an einem „Runden Tisch“ erforderlich.  Wenn Überprüfungen schon weit fortgeschritten oder sehr eindeutig sind, ergibt sich daraus bisweilen eine Gutachtenerstellung.
Die Nacharbeitszeit beträgt wenigstens weitere 90 Minuten (nach oben ist die Zeit sehr variabel!).

Bereiche des Screenings können Folgende sein (Schwerpunkte werden je nach Auffälligkeit und Vorgeschichte gesetzt):
  • Abgrenzung zu SBBZ Lernen, SBBZ sozial-emotionale Entwicklung
  • Abgrenzung zu noch nicht schulfähigen Kindern (Konzentration, Ausdauer, Feinmotorik, Interesse für Buchstaben und Zahlen)
  • Kognition (Farben, Mengen, Zahlfolgen, Problemlösestrategien, ...)
  • serielle Fähigkeiten (auch mehrgliedrige Aufträge)
  • Richtungshören
  • Phonologische Bewusstheit (Hören von Anlauten, Phonemsynthese, Reime, Zergliedern in Silben, ...)
  • Grobmotorik, Visuomotorik, Graphomotorik, Feinmotorik (Basteleien)
  • optische Differenzierungsfähigkeit
  • Konzentration, Ausdauer
  • Sprache / Kommunikation
  • evtl. familiäre Situation

Anhang: Dokumentationstabelle während des Screenings (Ch. Materna)

Inklusion

Seit dem Schuljahr 2011/12 war Stuttgart eine der 5 Modellregionen, in der vorgreifend auf die Novellierung des Schulgesetzes Kindern und Jugendlichen mit sonderpäd. Bildungsanspruch (BA) der Besuch der allgemeinen Schule im Rahmen inklusiver Modelle ermöglicht wird.
Seit August 2015 gilt in Stuttgart wie in ganz Baden-Württemberg das in Bezug auf inklusive Beschulungsformen neue Schulgesetz. Außerdem werden die Formalia in der SBA-VO geregelt.
Vom Staatlichen Schulamt (SSA) wird ein Planungsprozess koordiniert, bei dem im Frühjahr für alle Kinder mit BA, deren Eltern einen Inklusionsantrag gestellt haben, eine inklusive Gruppe an einer allgemeinen Schule gesucht wird. In diesen Gruppen werden Kinder zusammengefasst, die einen BA (mit unterschiedlichen Schwerpunkten wie z.B. Lernen, Sprache, körperliche Entwicklung) haben. Dieses Modell wird in einer Klasse der allgemeinen Schule eingerichtet und von einer Sonderschullehrkraft unterstützt.

Die HFH ist je nach Schuljahr an 10 - 15 inklusiven Modellen beteiligt. In diesen Modellen werden ca. 30 Schüler/innen mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet.
Darüber hinaus werden einige Kinder mit BA Sprache von anderen Sonderschulen begleitet und vom sonderpäd. Dienst der HFH unterstützt.
Verschiedene Referendarinnen absolvieren ihr Handlungsfeld im Rahmen inklusiver Beschulungsformen. Dabei sind hilfreiche Handreichungen entstanden. Auch das SSA hat eine Materialsammlung erstellt.


Die HFH hat auch ein Inklusionskonzept "Konzeptionelle Überlegungen zur inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch im Bereich Sprache" erstellt. Es ist ein Arbeitspapier, das mit wachsenden Erfahrungen fortgeschrieben wird.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Die  vertrauensvolle Arbeit mit den Eltern beginnt an unserer Schule schon vor der Aufnahme in die HFH. In der Regel brauchen die Eltern Zeit um sich damit auseinanderzusetzen, dass ihr Kind anders ist als das "durchschnittliche" Kind. In vielen Fällen beginnt dieser Prozess im Kindergarten, wenn den Eltern mitgeteilt wird, dass ihr Kind nicht ohne Weiteres schulfähig ist und geklärt werden muss, ob ein sonderpädagogischer Bildungsanspruch vorliegt. Auch wenn ihr Kind schon die allgemeine Grundschule besucht, tun sich Eltern häufig schwer mit der Einsicht, dass dass ihr Kind für einen erfolgreichen Schulbesuch auf weitere Angebote angewiesen ist.

In beiden Fällen ist es für die Kolleg/innen aus der Beratungsstelle oder dem sonderpädagogischen Dienst das vorrangiges Ziel, ein Vertrauensverhältnis zu den Eltern aufzubauen, ihnen Hilfsangebote aufzuzeigen und ihre Bedenken und Wünsche ernst zu nehmen. Dazu führen die Kolleg/innen oft mehrere Gespräche mit den Eltern, teilweise auch  zusammen mit Lehrer/innen, Erzieher/innen oder Mitarbeiter/innen  der Jugendhilfe. Diese Vertrauensbildung erleichtert später den Klassenlehrer/innen die Zusammenarbeit mit den Eltern.

Vor allem in der Grundschulstufe haben die Lehrer/innen einen „kurzen Draht“ zu den Eltern, um Probleme schnell zu klären, Informationen auszutauschen und auch den Kindern zu zeigen, dass Elternhaus und Schule zusammenarbeiten. Dazu verwenden die Kolleg/innen verschiedene Instrumente, wie Hausaufgabenheft, Kontaktheft, Postmappe, Telefonate. In der Hauptschulstufe werden ggf. auch Gespräche mit Eltern und Schüler/innen geführt. Wenn erforderlich werden Vertreter/innen der Jugendhilfe im Sinne einer Erziehungspartnerschaft hinzugezogen.

Außer den Elternabenden (i.d.R. zwei pro Schuljahr) bieten die Lehrer/innen vielfältige Gesprächsmöglichkeiten an:
  • Einzelgespräche als Entwicklungsgespräche oder aus aktuellem Anlass
  • Klassen- Eltern-Kind-Veranstaltungen zu Jahreszeitenfesten
  • Info-Elternabende vor besonderen Veranstaltungen (Schullandheim, Berufsberatung).

Beim ersten Elternabend im Schuljahr geht der Schulleiter durch die Klassen, begrüßt die Eltern, erkundigt sich nach Fragen oder Problemen und bietet weitere Gespräche an.
Bei Schwierigkeiten, die die Klassenlehrer/innen mit Eltern allein nicht klären wollen oder massiven Verstößen (unentschuldigte Fehlzeiten, Gewalt gegen Mitschüler) werden Elterngespräche gemeinsam mit der Schulleitung geführt.

Einbindung der Eltern in die schulische Arbeit
Die Eltern bringen sich nach ihren Möglichkeiten in die Gremien wie  Klassenpflegschaft, Elternbeirat und Schulkonferenz ein. Wie an den allgemeinen Schulen stellen sie ihre Fragen, geben Anregungen, haben Ideen und Wünsche. Die Schulleitung und die Klassenlehrer/innen unterstützen die Bemühungen der Eltern und helfen Ideen umzusetzen.
Heterogen wie die Schüler unserer Schule sind auch die Eltern. Um Eltern in die Arbeit der Schule mit einzubeziehen, schauen wir genau, welche Eltern besondere Stärken haben, die sie einbringen können und fragen dann für bestimmte Aufgaben bei ihnen  nach. Dabei können Beruf, Hobbys, Kontakte zu Firmen gefragt sein, aber auch die Bereitschaft und die Fähigkeit über pädagogische, schulpolitische Fragestellungen zu reflektieren. Diese Aufgaben können sich daher auch von Schuljahr zu Schuljahr ändern.
Kontinuierlich bringen sich die Eltern bei allen Festen mit kulinarischen Beiträgen ein. So gibt es beim Schulfest ein internationales Buffet. Auch bei Klassenveranstaltungen bringen die Eltern kulinarische Beiträge.

Manchmal gibt es Eltern, die noch zögern, für ihr Kind den Lernort HFH zu wählen. Wir ermöglichen dann Gespräche mit anderen Eltern, die bereit sind, von ihren Erfahrungen mit der HFH zu erzählen. Bei Bedarf werden „erfahrene“ Eltern auch zu Elternabenden eingeladen (z.B. beim Übergang von Kl. 2 nach 3)

Förderverein

Der Förderverein der HFH hat ca. 170 Mitglieder. In diesem Verein arbeiten Eltern, Lehrer/innen, Ehemalige sowie andere Freunde der HFH zusammen. Die Leitung liegt in den Händen einer Mutter sowie des ehemaligen Konrektors.

Der Förderverein unterstützt die HFH in ihrer Arbeit durch:
  • Finanzielle Unterstützung für Schullandheimaufenthalte und Projektwochen
  • Unterstützung der Schülerfirmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Informationsveranstaltungen für Eltern
  • Schulfeste und andere Aktivitäten

Bei den jährlichen Versammlungen wird über die Beratung der Finanzen (Anträge der Schule oder einzelner Klassen für Bezuschussung, Gewinnung neuer Mitglieder) hinaus, vor allem über Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit gemeinsam nachgedacht.
Den Lehrer/innen gelingt es immer wieder bei ortsansässigen Industrieunternehmen oder Banken Spenden anlässlich geplanter Unternehmungen für den Förderverein zu akquirieren, die zweckgebunden den entsprechenden Klassen zukommen.

Darstellung der Schule in der Öffentlichkeit





Abläufe und Prozesse
QB 1 Unterricht / QB 2 Professionalität der Lehrkräfte / QB 3 Schulführung und Schulmanagement / QB 4 Gestaltung des Schullebens / QB 5 Inner- und außerschulische Partnerschaften